Vertragsabschluss
Dieser Standardvertrag wird zusammen mit der beidseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung und der rechtzeitig erfolgten Einzahlung der vereinbarten Akonto-Zahlung zum rechtsgültigen Mietvertrag. Vertragsparteien sind einerseits Garage Ruedi Fäh AG als Vermieter und anderseits der auf der Auftragsbestätigung aufgeführte Kunde.
Vertragsgegenstand
Garage Ruedi Fäh AG, als Vermieter, überlässt dem Kunden für die vereinbarte Zeit ein Wohn– oder Reise– mobil. Ausser es wird in der Auftragsbestätigung speziell erwähnt, lautet der Mietvertrag nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug, sondern auf ein Fahrzeug aus der ausgewählten Fahrzeugkategorie. Steht das Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen oder technischen Pannen nicht zur Verfügung, bemüht sich der Vermieter um ein gleich– oder höherwertiges Ersatzfahrzeug. Kommt keine Einigung betreffend Ersatzfahrzeug zustande, haftet Garage Ruedi Fäh AG nur für die Rückzahlung von bisher bereits geleisteten Zahlungen. Allfällige Folgekosten können nicht übernommen werden.
Der Kunde seinerseits verpflichtet sich zu den vereinbarten Terminen zur Zahlung der in der Auftrags– Bestätigung aufgelisteten Kosten inkl. Kaution. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug auch eigenverantwortlich ein.
In der Miete enthalten sind:
– Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug mit Selbstbehalt von Fr. 500.–
– Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug mit Selbstbehalt von Fr. 1’000.–
– Diebstahlversicherung für das Fahrzeug inkl. Zubehör. Persönliche Sachen sind über Ihre Hausrat- Versicherung zu versichern.
– Sämtliche Fahrzeugpapiere für Reisen innerhalb von Europa
– Bei Pannen und Unfall: Mobilitätsschutz und Rückführung in die CH (gemäss Axa Versicherung)
– Schweizer Autobahn-Vignette (weitere Strassen-/Tunnelgebühren sind vom Mieter zu tragen)
– Die aufgeführten Preise verstehen sich inklusive die gesetzliche MwSt.
– Gratisparkplatz für Privat-PW (von Garage Fäh AG wird keine Haftung übernommen)
Kaution
Die Kaution ist nicht Bestandteil der Miete. Sie ist zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes bei einem Schadenfall vorgesehen. Sie hat mindestens die gleiche Höhe, wie der Selbstbehalt bei der Vollkasko-Versicherung (normalerweise Fr. 1’000.-) und muss zusammen mit der Restzahlung auf das Konto der Garage Fäh AG einbezahlt werden. Bei korrekter Rückgabe des Mietfahrzeuges wird die Kaution innerhalb von 10 Tagen an den Kunden zurück erstattet. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten (Ausserordentliche Reinigung, Mehrkilometer usw.) dürfen in Abzug gebracht werden.
Fahrer
Der Lenker des Fahrzeuges muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit min. 2 Jahren über einen gültigen Führerausweis der Kategorie B (oder Kat. C1) verfügen. Spätestens bei Überweisung der Restzahlung hat der Kunde eine Fotokopie des Führerscheines an die Garage Fäh AG zu übergeben. Ist der Fahrer nicht identisch mit dem Mieter, muss dessen Name spätestens bei Vertragsabschluss der Garage bekannt gegeben werden. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt.
Fahrzeug-Übernahme und Rückgabe
Die Übernahme des Fahrzeugs erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, am Fahrzeugstandort Karmaad 11 in 9473 Gams, zu der in der Auftragsbestätigung genannten Zeit. Das gleiche gilt für die Fahrzeug-Rückgabe. Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe wird ein Protokoll erstellt und der aktuelle Kilometerstand festgehalten. Bitte beachten Sie: Da die Einsätze und Reinigung der Reisemobile exakt geplant sind, bitten wir Sie die Übernahme– und Rückgabezeiten genau einzuhalten. Können Sie das Fahrzeug nicht bis spätestens zur vereinbarten Zeit zurückbringen, bitten wir Sie, uns sofort telefonisch zu benachrichtigen. Bei Überziehen der Mietzeit wir pro angefangene Stunde Fr. 50.- in Rechnung (dies um auch unserem nächsten Mieter das Fahrzeug pünktlich übergeben zu können). Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Wohnmobils ein Schaden entstehen, so müssen wir uns vorbehalten, gegen Sie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die Mitnahme von Hunden oder allfällig anderen Haustieren ist nur nach Absprache mit Garage Ruedi Fäh AG erlaubt. Unsere neuen Wohn- und Reisemobile sind Nichtraucher-Fahrzeuge.
Fahrzeugreinigung
Sie erhalten ein tadellos gepflegtes und vollbetanktes Fahrzeug. Wir erwarten das Fahrzeug im gleichen Zustande zurück. Bei der Rückgabe muss der Treibstofftank wieder gefüllt sein. Vollständige Entleerung und Spülung des WC- und Abwassertanks sind Sache des Mieters.
Müssen wir diese Arbeiten durchführen, werden wir Ihnen zusätzlich Fr. 50.- berechnen. Die Innenreinigung des Fahrzeuges wird vom Vermieter durchgeführt für 160.-CHF. Liegt eine abnormale Verschmutzung vor z.B. Polsterung usw. werden wir Ihnen diese Arbeiten nach Aufwand in Rechnung stellen. Das gleiche gilt bei Hundehaltung. Die Aussenreinigung des Fahrzeuges wird von uns ausgeführt und ist in der Servicepauschale bereits enthalten. Allfällig bei der Reinigung erst festgestellte Mängel werden dem Mieter mitgeteilt und eben- falls mit der Kaution verrechnet oder nachbelastet.
Annullierung
Im Falle eines Vertragsrücktrittes fällt eine Bearbeitungspauschale von Fr. 200.– an. Im Weiteren wird folgender Anteil an den Gesamt-Mietkosten fällig:
– bis 8 Wochen vor Mietantritt: 50 % der Miete
– Ab 4 Wochen bis zum Mietantritt: 100 % der Miete
Wir empfehlen sehr, gegen Eintritt von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen
Reparaturen und Haftung
Der Mieter verpflichtet sich Oel– und Wasserstand regelmässig zu kontrollieren und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benutzen und sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Mieter haftet für alle Schäden aus unsachgemässer oder grobfahrlässiger Bedienung, sowie für Forderungen aus ungesetzlichem Verhalten wie Bussgelder oder Strafen. Werden Reparaturen notwendig, um die Betriebs– und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen diese
vom Mieter bis zu einer Höhe von Fr. 500.- ohne weiteres, grössere Reparaturen nur mit Einwilligung des
Vermieters an einen qualifizierten Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden, sofern nicht ein Verschulden des Mieters vorliegt, gegen Vorlage der Originalbelege vom Vermieter zurück erstattet.
Fahrten in ost– oder aussereuropäische Regionen sind nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt (ev. höherer Versicherungsschutz notwendig). Krisenregionen sind zu meiden.
Verhalten bei Unfällen
Kommt es zu einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schaden, hat der Mieter grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Auch bei Bagatellunfällen ist mindestens das internationale Unfallprotokoll auszufüllen und durch die Beteiligten unterzeichnen zu lassen. Halten Sie die Situation mit einer Skizze und möglichst auch Fotos und den Adressen allfälliger Zeugen fest. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Vermieter ist sofort (telefonisch) in Kenntnis zu setzen um entsprechende Massnahmen vorzukehren. Auch sind ihm die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung innerhalb Wochenfrist nachkommen kann.
Rauchverbot und Bussgeld
Es ist strikt untersagt, in den zur Verfügung gestellten Wohnmobilen zu rauchen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bussgeld von CHF 1’500 erhoben. Dieses Bussgeld ist unabhängig von sonstigen im Vertrag festgelegten Strafen und Gebühren und wird zusätzlich berechnet. Bei Feststellung von Rauchgeruch oder anderen Anzeichen von Rauchen im Fahrzeug, wird das Bussgeld automatisch fällig und kann mit der hinterlegten Kaution verrechnet oder nachträglich in Rechnung gestellt werden. Der Mieter hat das Recht, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Gams festgelegt.